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Messentgelte für Standard- und Zusatzleistungen
nach §§ 30 und 34 MsbG
der Elektrizitätsvereinigung Böbing eG
Entgelte gültig ab 01.07.2025
Abrechnung Messstellenbetrieb für die Sparte Strom - Preisobergrenzen, die vom Messtellenbetreiber (MSB) ggü. dem Anschlussnutzer, Anschlussnehmer oder dritten Beauftragten erhoben werden.


Entgelte für Standardleistungen für Anschlussnutzer nach § 33 MsbG
Entgelte für den Messstellenbetrieb von modernen
Messeinrichtungen
Preis je MeLo*

€/a (netto)1)
Preis je MeLo*

€/a (brutto)1)
Letztverbraucher und Anlagenbetreiber
Moderne Messeinrichtung 21,01 25,00

Entgelte für Standardleistungen für Anschlussnutzer oder Anschlussnehmer
nach § 34 Absatz 1 i.V.m. § 30 MsbG
Entgelte für den Einbau und Betrieb von intelligenten
Messsystemen und Steuerungseinrichtungen
Einbaufall-
gruppe
Preis je MeLo*

€/a (netto)1)
Preis je MeLo*

€/a (netto)1)
Letztverbraucherzählpunkte mit Jahresstromverbrauch in kWh/a (Anschlussnutzer als Schuldner)
≤ 6.000 optional 25,21 30,00
> 6.000 ≤ 10.000 verpflichtend 33,61 40,00
> 10.000 ≤ 20.000 verpflichtend 42,02 50,00
> 20.000 ≤ 50.000 verpflichtend 92,44 110,00
> 50.000 ≤ 100.000 verpflichtend 117,65 140,00
> 100.000 verpflichtend 268,91 320,00
EEG- bzw. KWKG-Anlagen mit install. Leistung in kW (Anschlussnutzer als Schuldner)
≤ 7 1) optional 25,21 30,00
> 7 ≤ 15 verpflichtend 42,02 50,00
> 15 ≤ 25 verpflichtend 92,44 110,00
> 25 ≤ 100 verpflichtend 117,65 140,00
> 100 verpflichtend 268,91 320,00
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung nach § 14a EnWG
(Anschlussnutzer als Schuldner)
Messlokation mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung verpflichtend 42,02 50,00
Steuerungseinrichtung am Netzanschluss nach § 29 Absatz 1 Nr. 2 MsbG
(Anschlussnutzer als Schuldner)
Netzanschluss mit § 14a- oder PV-Anlage ≥ 7 kW verpflichtend 42,02 50,00

 

Entgelte für verpflichtende Zusatzleistungen für Besteller, die nicht der Anschlussnetzbetreiber sind gemäß § 34 Absatz 2 i.V.m. § 35 MsbG
Verpflichtende Zusatzleistungen
nach § 34 Absatz 2 MsbG
Entgelttyp Preis je MeLo*
€/a; €/Auftrag

(netto)1)
Preis je MeLo*)
€/a; €/Auftrag

(brutto)1)
Vorzeitige Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messystemen innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung 2) €/Auftrag 122,89 146,24
Bei der vorzeitigen Aussattung von optionalen Einbaufällen Strom fällt zusätzlich ein jährliches Entgelt an €/a 25,21 30,00

Entgelte für optionale Zusatzleistungen für Besteller, die nicht der Anschlussnetzbetreiber sind gemäß § 34 Absatz 2 i.V.m. § 35 MsbG
Optionale Zusatzleistungen nach § 34 Absatz 3 MsbG Entgelttyp Preis je MeLo*
€/a; €/Auftrag

(netto)1)
Preis je MeLo*
€/a; €/Auftrag

(netto)1)
Niederspannung, Wandlersatz für Messstellenbetrieb bei iMS €/a 29,00 34,51
Schaltgerät/Tarifschaltung, das/die nicht an ein SMGW angebunden ist €/a 22,00 26,18
Zusatzablesung bei mME z. B. im Rahmen von unterjährigen Ablesungen nach § 40 EnWG, Abs.3 €/Auftrag auf Anfrage auf Anfrage
Entgelt für Messstellenbetrieb bei individuellem Angebot €/a auf Anfrage auf Anfrage

* MeLo = Messlokation
mME = (moderne Messeinrichtung) Messeinrichtung, welche den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-
Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann.
iMS = (intelligentes Messsytem) moderne Messeinrichtung, welche über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz sicher eingebunden ist.
1) sobald die Bundesnetzagentur eine eine Verordnung nach § 33 erlassen hat, gelten die dort festgesetzten Preisobergrenzen anstelle der abgebildeten Preise.
2) Für Messstellen im Gasbreich erst ab 01.07.2026 bestellbar.
3) Bspw. für optionale Einbaufälle oder zur Umsetzung von Steuerungskonzepten außerhalb des Netzanschlusses