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Netzentgelte StromEV Böbing eG

Entgelte gültig ab 01.01.2025 unter Vorbehalt

Entgelte für die Netznutzung von Entnahmestellen mit Leistungsmessung
- Jahresleistungspreissystem -
Netz- oder Umspannebene
Jahresbenutzungsdauer
< 2.500 h/a
Jahresbenutzungsdauer
> 2.500 h/a
Leistungspreis
€/(kW·a)
Arbeitspreis
Cent/kWh
Leistungsprei
€/(kW·a)
Arbeitspreis
Cent/kWh
Niederspannung (NS)
23,41
8,99
113,41
5,39
Entgelte für die Netznutzung von Entnahmestellen ohne Leistungsmessung
  Ebene Grundpreis €/a Arbeitspreis ct/kWh
Entnahme ohne Leistungsmessung Niederspannung (NS) 84,00 9,18
Unterbrechbare Versorgungs-einrichtungen § 14a EnWG: Speicherheizung Niederspannung (NS) 0,00 2,43
Unterbrechbare Versorgungs-einrichtungen § 14a EnWG: Elektro-Wärmepumpen Niederspannung (NS) 0,00 2,43
Unterbrechbare Versorgungs-einrichtungen § 14a EnWG: Elektromobilität Niederspannung (NS) 0,00 2,43
Steuerbare Verbrauchseinrichungen nach § 14.a EnWG
Modul 1 & 2 Ebene Pauschaler Rabatt
€/a
Arbeitspreis ct/kWh
Modul 1 Niederspannung (NS) 136,08
Modul 2 (nur wählbar mit separatem Zähler) Niederspannung (NS) 3,67

Voraussetzung für Modul 3 ist der Betrieb eines intelligenten Messsystems (iMSys)
Modul 3 (nur in Verbindung mit Modul 1 wählbar) NT Arbeitspreis
ct/kWh
ST Arbeitspreis
ct/kWh
HT Arbeitspreis
ct/kWh
Arbeitspreis Ebene Niederspannung 3,67 9,18 14,92

Modul 3 Fenster NT Fenster ST Fenster HT
Zeitfenster Ebene Niederspannung Niedriglasttarif Standardtarif Hochtarif
Quartal 1 - 4: 01.01. - 31.12. 00:00-05:00 alle restlichen Zeiten 06:30-08:30
Entgelte für die Netznutzung - Netzreserve bei Ausfall der Eigenerzeugung
Netz- oder Umspannebene
Inanspruchnahme
0 bis ≤ 200 h/a
€/kWa
> 200 bis ≤ 400 h/a
€/kWa
> 400 bis ≤ 600 h/a
€/kWa
Niederspannung (NS)
146,39
175,67
204,95
Sonderformen der Netznutzung gemäß § 19 Abs. 1 StromNEV (Monatsleistungspreise)
Netz- oder Umspannebene
Leistungspreis
€/kW/Monat
Arbeitspreis
€/kWh
Niederspannung (NS)
18,90
5,39

Sonderformen der Netznutzung gemäß § 19 Abs. 4 StromNEV

Für Entnahmen zur ausschließlichen Speicherung in einem Stromspeicher berechnen sich die Entgelte gemäß den Vorgaben in § 19 Abs. 4 StromNEV


Sonderformen der Netznutzung gemäß § 118 Abs. 6 EnWG
Entnahmen zur Speicherung elektrischer Energie gemäß § 118 Abs. 2 EnWG sind von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt.

Entgelte für Messstellenbetrieb
Das Entgelt für Messstellenbetrieb umfasst auch die Messdienstleistung.Die Entgelte für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz sind in einem eigenen Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers ausgewiesen.

Entgelte für Messstellenbetrieb je Zählpunkt mit Leistungsmessung
Messstellenbetrieb
€/a
Niederspannungsmessung je Zählpunkt
380,76
Entgelte für Messstellenbetrieb je Zählpunkt ohne Leistungsmessung (Preise je Turnusablesung)
€/a
Eintarifzähler
12,00
Zweitarifzähler einschl. Tarifschaltung
22,00
Zweitarif-2-Richtungszähler ohne Tarifsch.
18,00

Konzessionsabgabe Cent/kWh
Belieferung von Tarifkunden in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 3)
1,32
Belieferung von Tarifkunden nach Schwachlasttarif
0,61
Belieferung von Sondervertragskunden
0,11


3)
Stromlieferungen aus dem Niederspannungsnetz gelten konzessionsabgabenrechtlich als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 kW und der Jahresverbrauch beträgt mehr als 30.000 kWh (§ 2 Abs. 7 KAV).


Sämtliche Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Umsatzsteuer.

 

 

 

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