Stromvertrieb
Netz
Messstellenbetrieb
Impressum
Kontakt
Störung
Startseite

 

 

Allgemeine Preise für die Grundversorgung ab 01.01.2024

Tarif
Bezeichnung
Einheit
Nettopreis

Bruttopreis
(inkl. 19 % MwSt)
T20AT
Eintarif
Cent/kWh
34,87
41,49
 
Grundpreis
Euro/Monat
11,15
13,26

T25AT: Doppeltarif
Tag Cent/kWh
36,65
43,61
  Nacht Cent/kWh
33,24
39,55
  Grundpreis Euro/Jahr
12,77
15,19

Die Niedertarifzeit dauert bis auf weiteres von 22 – 6 Uhr.

 

Allgemeiner Preis
der Grundversorgung
Eintarif 2024 2023 Hochtarif 2024 2023 Niedertarif 2024 2023

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr in EURO

159,12

 

 

182,28

 

 

0,00

 

 

Grundpreis pro Monat

13,26

 

 

15,19

 

 

0,00

 

 

Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde in Cent

 

41,49

65,40

 

43,61

66,99

 

39,55

63,68


Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises
und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
in Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr in EURO

133,75

 

 

153,18

 

 

0,00

 

 

Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde in Cent

 

34,87

54,96

 

36,65

56,29

 

33,24

53,52

 

In den Netto-Endpreis fließen ein:Steuern, Umlagen, Abgaben und Aufschläge 1)

Euro/
Jahr

Cent/
kWh

Cent/
kWh

Euro/
Jahr

Cent/
kWh

Cent/
kWh

Euro/
Jahr

Cent/
kWh

Cent/
kWh

Stromsteuer

 

2,050

2,050

 

2,050

2,050

 

2,050

2,050

Konzessionsabgabe der Gemeinde

 

1,320

1,320

 

1,320

1,320

 

0,610

0,610

Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz

 

0,000

0,000

 

0,000

0,000

 

0,000

0,000

Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

 

0,275

0,357

 

0,275

0,357

 

0,275

0,357

Umlage nach §19Abs.2 Stromentzentgeltverordnung

 

0,643

0,417

 

0,643

0,417

 

0,643

0,417

Umlage nach §17fAbs.5 Energiewirtschaftsgesetz

 

0,656

0,591

 

0,656

0,591

 

0,656

0,591

Umlage nach §18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten

 

0,000

0,000

 

0,000

0,000

 

0,000

0,000

Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: 2)

Netzentgeld pro verbrauchte Kilowattstunde

 

12,310

10,590

 

12,310

10,590

 

12,310

10,590

Verbrauchsunabhängiger
Grund- und Abrechnungspreis

84,00

 

 

84,00

 

 

 

 

 

Messstellenbetrieb
(wenn vom Netzbetr. durchgeführt)

11,32

 

 

21,90

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Saldo genannte einfließenden Kostenbelastungen:

95,32

17,25

15,325

105,90

17,25

15,325

0,000

16,54

14,615

 

Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung und Vertrieb einschl. Marge):

am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr

38,43

 

 

47,28

 

 

0,00

 

 

am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde

 

17,615

39,635

 

19,396

40,965

 

16,696

38,905

Ergänzende Bedingungen der Elektrizitätsvereinigung Böbing eG zur StromGVV
sind auf der Internetseite www.ev-boebing.de veröffentlicht.

1) Auf die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der in §2 Abs. 3 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c Strom GVV
genannten Belastungen auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de wird ergänzend hingewiesen.

2) Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite des Netzbetreibers www.ev-boebing.de veröffentlicht.