Stromvertrieb
Netz
Messstellenbetrieb
Impressum
Kontakt
Störung
Startseite

 

 

Allgemeine Preise für die Grundversorgung ab 01.01.2020
Energielieferungen in der Zeit vom 01.07. bis zum 31.12.2020
werden nur mit 16% Mehrwertsteuer berechnet.


 
Nettopreis

Bruttopreis
(inkl. 19 % MwSt)
T20AT: Einarif
Cent/kWh
27,58
32,82
Grundpreis
€/Jahr
90,18
107,31

T25AT: Doppeltarif
Tag Cent/kWh
28,23
33,59
mit Schwachlastregelung Nacht Cent/kWh
26,09
31,05
  Grundpreis €/Jahr
109,18
129,92

Die Niedertarifzeit dauert bis auf weiteres von 22 – 6 Uhr.

 

Allgemeiner Preis
der Grundversorgung
Eintarif 2020 2019 Hochtarif 2020 2019 Niedertarif 2020 2019

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr in EURO

107,31

 

 

129,92

 

 

0,00

 

 

Grundpreis pro Monat

8,94

 

 

10,83

 

 

0,00

 

 

Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde in Cent

 

32,82

29,64

 

33,59

30,47

 

31,05

26,78


Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises
und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
in Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten. Der Allgemeine Preis vor Umsatzsteuer (netto) beträgt

Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr in EURO

90,18

 

 

109,18

 

 

0,00

 

 

Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde in Cent

 

27,58

24,91

 

28,23

25,60

 

26,09

22,50

 

In den Netto-Endpreis fließen ein:Steuern, Umlagen, Abgaben und Aufschläge 1)

Euro/
Jahr

Cent/
kWh

Cent/
kWh

Euro/
Jahr

Cent/
kWh

Cent/
kWh

Euro/
Jahr

Cent/
kWh

Cent/
kWh

Stromsteuer

 

2,050

2,050

 

2,050

2,050

 

2,050

2,050

Konzessionsabgabe der Gemeinde

 

1,020

1,020

 

1,020

1,020

 

1,020

1,020

Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz

 

6,756

6,405

 

6,756

6,405

 

6,756

6,405

Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz

 

0,226

0,280

 

0,226

0,280

 

0,226

0,280

Umlage nach §19Abs.2 Stromentzentgeltverordnung

 

0,358

0,305

 

0,358

0,305

 

0,358

0,305

Umlage nach §17fAbs.5 Energiewirtschaftsgesetz

 

0,416

0,416

 

0,416

0,416

 

0,416

0,416

Umlage nach §18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten

 

0,007

0,005

 

0,007

0,005

 

0,007

0,005

Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein: 2)

Netzentgeld pro verbrauchte Kilowattstunde

 

9,860

6,850

 

9,860

6,850

 

9,860

6,850

Verbrauchsunabhängiger
Grund- und Abrechnungspreis

40,00

 

 

40,00

 

 

 

 

 

Messstellenbetrieb
(wenn vom Netzbetr. durchgeführt)

11,32

 

 

21,90

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Saldo genannte einfließenden Kostenbelastungen:

51,32

20,693

17,331

61,90

20,693

17,331

0,000

20,693

17,331

 

Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung und Vertrieb einschl. Marge):

am verbrauchsunabhängigen Grundpreis pro Jahr

38,86

 

 

47,28

 

 

0,00

 

 

am Arbeitspreis pro verbrauchte Kilowattstunde

 

6,887

7,579

 

7,537

8,269

 

5,397

5,169

Ergänzende Bedingungen der Elektrizitätsvereinigung Böbing eG zur StromGVV
sind auf der Internetseite www.ev-boebing.de veröffentlicht.

1) Auf die Veröffentlichung der jeweiligen Höhe der in §2 Abs. 3 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe c Strom GVV
genannten Belastungen auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter
www.netztransparenz.de wird ergänzend hingewiesen.

2) Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite des Netzbetreibers www.ev-boebing.de veröffentlicht.