Ab März 2023 tritt die Strompreisbremse in Kraft.
Diese gilt rückwirkend ab dem 01.01.2023.
Sie sieht folgende Entlastungen vor:
Entnahmestellen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh:
Hier wird der Strompreis für 80% des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt auf brutto 40 Cent je kWh.
Für Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 30.000 kWh gilt ab dem 01.08.2023 bei Verträgen mit Niedertarif- und Hochtarifzeiten eine neue Regelung.
Bei diesen Tarifen greift die Preisbremse bereits bei einem niedrigeren Referenzpreis, der sich an den Schaltzeiten orientiert"
Entnahmestellen mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh:
Der Netto-Arbeitspreis wird gedeckelt auf 13 Cent je kWh für 70% des prognostizierten Jahresverbrauchs. (Hinzu kommen noch gesetzliche Umlagen, Netzentgelte, Abgaben und Steuern)
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter folgenden Links:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/strompreisbremse-2125002
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4
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