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Preisblatt Netz der Elektrizitätsvereinigung Böbing e.G.

gültig ab  01.01.2018

Zählpunkte mit Leistungsmessung
Netznutzungsentgelte
Jahresbenutzungsdauer
< 2.500 h/a
Jahresbenutzungsdauer
> 2.500 h/a
Entnahme aus
Leistungspreis
€/(kW·a)
Arbeitspreis
Cent/kWh
Leistungspreis
€/(kW·a)
Arbeitspreis
Cent/kWh
Niederspannungsnetz (NS)
4,41
6,61
127,11
1,70
Preise für Reserveinanspruchnahme
0-200 h
€/(kW·a)
200-400 h
€/(kW·a)
400-600 h
€/(kW·a)
 
Entnahme in
Niederspannungsnetz (NS)
69,01
82,81
96,61
 
 
Zählpunkte ohne Leistungsmessung
Netznutzungsentgelte
Grundpreis €/a
Arbeitspreis ct/kWh
Haushalts-, landwirtschaftlicher, gewerblicher und sonstiger Bedarf, Niederspannungsnetz (NS)
40,00
6,10
Unterbrechbare Versorgungseinrichtungen § 14a EnWG mit Speicherheizung, Elektro-Wärmepumpen
0,00
2,80

Sonderformen der Netznutzung gemäß StromNEV § 19
§ 19 (1) zeitlich begrenzte hohe Leistungsabnahme
Monatsleistungspreis €/(kW*Monat)
Arbeitspreis ct/kWh
Entnahme aus dem NS-Netz
21,19
1,70
Sonderformen der Netznutzung
gemäß § 19 Abs. 4 StromNEV
 
Für Entnahmen zur ausschließlichen Speicherung in einem Stromspeicher berechnen sich die Entgelte gemäß den Vorgaben in § 19 Abs. 4 StromNEV
Sonderformen der Netznutzung
gemäß § 118 Abs. 6 EnWG
Entnahmen zur Speicherung elektrischer Energie gemäß § 118 Abs. 2 EnWG sind von den Entgelten für den Netzzugang freigestellt.

Verrechnungspreise
Messstellenbetrieb
€/a
Zählpunkte mit Leistungsmessung
Monatliche/tägliche Bereitstellung der Messdaten
 
Niederspannungsmessung je Zählpunkt
380,76
Zählpunkte ohne Leistungsmessung
€/a
Eintarifzähler
11,32
Zweitarifzähler einschl. Tarifschaltung
21,90
Zweirichtungszähler
13,72

Sonstige Entgelte
Blindmehrarbeit Cent/kWh
Bezug induktiver Blindarbeit 1,28 3)
Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz Cent/kWh
für nicht privilegierten Letztverbräuche

0,3451)

für privilegierte Letztverbäuche gilt die begrenzte KWKG-Umlage gemäß § 27 KWKG 2017
Umlage gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV Cent/kWh
Letztverbrauchergruppe A: für die ersten 1.000.000 kWh

0,370 1)

Letztverbrauchergruppe B: oberhalb 1.000.000 kWh

0,050 1)

Letztverbrauchergruppe C: oberhalb von 1.000.000 kWh 2)

0,025 1)

Offshore-Haftungsumlage Umlage gemäß § 17f EnWG-Novelle Cent/kWh
Letztverbrauchergruppe A: für die ersten 1.000.000 kWh

0,037 1)

Letztverbrauchergruppe B: oberhalb 1.000.000 kWh

0,049 1)

Letztverbrauchergruppe C: oberhalb von 1.000.000 kWh 2)

0,024 1)

Umlage abschaltbare Lasten §18 AbLaV Cent/kWh
Letztverbraucher

0,011 1)

Konzessionsabgabe Cent/kWh
Belieferung von Tarifkunden in Gemeinde bis 25.000 Einwohner 3)
1,02
Belieferung von Tarifkunden nach Schwachlasttarif
0,61
Belieferung von Sondervertragskunden
0,11


1)
Preise gemäß der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de).

2) Sofern Unternehmen des produzierenden Gewerbes gem. § 9 Abs. 7 Satz 3 KWKG

3) Gemäß dem Beschluss BK6-13-042 wird die Berechnung von Blindmehrarbeitsmengen ausgesetzt soweit keine Vereinbarung zur Abrechnung von Blindmehrenergie besteht. Die Aussetzung stellt keinen grundsätzlichen Verzicht auf die Verrechnung von Entgelten für Blindmehrarbeit bzw. der Verrechnung anderweitiger Kompensationen bei Überschreitung der Grenzen für Blindarbeit dar. Die vereinbarten Grenzen für den Bezug von Blindenergie im Netzanschlussvertrag sind unverändert jederzeit einzuhalten.


Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der zum Leistungszeitpunkt jeweils geltenden Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer.